AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsbedingungen LeadLog App (Stand: April 2019)

Ein Aussteller (im Folgenden „Administrator“) kann für die Dauer der Veranstaltung Lizenzen zur Nutzung der LeadLog-App von der bbg Betriebsberatungs GmbH (im Folgenden „bbg“) erwerben. Mit der LeadLog-App kann der Barcode auf dem Besucherausweis gescannt werden. Personen, die die LeadLog-App auf der Veranstaltung nutzen werden im Folgenden „Nutzer“ genannt. Ein Administrator, der die LeadLog-App selbst nutzt ist ebenfalls ein „Nutzer“.

Es gelten die nachfolgenden Bedingungen:

I. Vorbemerkung

  1. Die LeadLog-App kann nur in Verbindung mit einem iPhone/iPad (ab iOS 10) genutzt werden. Der Administrator muss für eine ausreichende Anzahl geeigneter Geräte sorgen (im Folgenden „Scanner“). Bei der bbg können Scanner inkl. Ladekabel (Apple iPad air 16 GB Cellular) gemietet werden. Die Mietkosten für die gesamte Veranstaltungsdauer betragen pro Scanner 95,00 € zzgl. MwSt. Die LeadLog.App ist auf den Scannern bereits installiert. Die Abwicklung der Miet-Scanner übernimmt unser Servicepartner VELTEN GmbH.
  2. Die LeadLog-App muss von jedem Nutzer selbstständig im App-Store heruntergeladen und auf dem Scanner installiert werden.
  3. Die LeadLog-App und das LeadLog-Management sind mit einem Passwort geschützt. Dieses wird pro Nutzer vom Administrator im LeadLog-Management (siehe Ziffer III Nr. 2) vergeben.
  4. Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Der Administrator wird die Nutzer entsprechend darauf hinweisen. Ebenso wird der Administrator die Nutzer über diese Nutzungsbedingungen informieren.
  5. Für die Abwicklung eigener Veranstaltungen erstellen wir gerne ein individuelles Angebot. Ansprechpartner: Dominik Unger (Tel.: 0921 7575878; E-Mail: unger@bbg-gruppe.de)

II. Lizenz/Rechte

  1. Der Administrator kann beliebig viele Lizenzen zur Nutzung der LeadLog-App bei der bbg erwerben.
  2. Eine Lizenz beinhaltet ein einfaches, nicht ausschließliches und auf die Dauer der Veranstaltung zeitlich begrenztes Recht zur Nutzung der LeadLog-App. Der Administrator kann dieses Recht auf einen Nutzer übertragen. Beim Erwerb mehrerer Lizenzen kann das Nutzungsrecht auf die entsprechende Anzahl der Nutzer übertragen werden.

III. LeadLog-Management

  1. Der Administrator erhält Zugang zum Verwaltungsbereich „LeadLog-Management“. Dort befinden sich unter anderem die Nutzerverwaltung, die Erfassung der Fragebögen und die Scanergebnisse der jeweiligen Nutzer.
  2. Der Administrator kann über die Nutzerverwaltung im LeadLog-Management Nutzer anlegen und Passwörter für den Zugang zum LeadLog-Management und zur LeadLog-App festlegen. Mit Anlage eines Nutzers erhält dieser per E-Mail die Information über die Anlage, den Link zum LeadLog-Management sowie weitere Hinweise zur LeadLog-App. Das Passwort hat der Administrator dem Nutzer separat mitzuteilen.
  3. Der Administrator kann über das LeadLog-Management Fragebögen erstellen und den Nutzern zuordnen.
  4. Nutzer können über das LeadLog-Management die Fragebögen einsehen, die für sie vom Administrator freigeschaltet worden sind. Weitere Informationen sind nicht einsehbar.
  5. Scans sowie evtl. weitere dem Datensatz hinzugefügten Informationen (siehe Ziffer IV Nr. 4) sind nach der Veranstaltung im LeadLog-Management vom Administrator einsehbar. Werden die gescannten Daten vom Nutzer aktualisiert (siehe Ziffer IV Nr. 2) sind nur die aktualisierten Daten und nicht der ursprüngliche Datensatz einsehbar. Scans werden automatisch dem Nutzer zugeordnet, der den Scan ausgeführt hat. Über einen Filter können die Scans der einzelnen Nutzer selektiert werden.
  6. Scans können nach der Veranstaltung vom Administrator über das LeadLog-Management als CSV.Datei über eine gesicherte Verbindung heruntergeladen werden.

IV. Scannen/Fragebögen/Anreicherung

  1. Nutzer der LeadLog-App müssen diese vor Veranstaltungsbeginn testen und im LeadLog-Management freigeben. Hierfür ist zwingend eine Online-Verbindung erforderlich, da ansonsten keine Verbindung zwischen der LeadLog-App und dem LeadLog-Management hergestellt wird und dort hinterlegte Fragebögen nicht in der LeadLog-App angezeigt werden.
  2. Um den Barcode auf dem Besucherausweis zu scannen, muss die LeadLog-App geöffnet und ein Fragebogen ausgewählt werden. Anschließend wird die Kamera des Scanners über die Funktion „scannen“, „Barcode scannen“ aktiviert. Mit der aktiven Kamera des Scanners kann der Barcode auf dem Besucherausweis gescannt werden.
  3. War das Scannen erfolgreich, erscheinen – bei vorhandener Online-Verbindung – in der LeadLog-App die bei der bbg gespeicherten Daten des Besuchers. Diese können bei Bedarf direkt über die LeadLog-App aktualisiert werden. Ist beim Scannen keine Online-Verbindung vorhanden, werden nur die gescannten Barcodes abgelegt. Besucherdaten erscheinen, sobald die LeadLog-App wieder mit dem Internet verbunden ist.
  4. Antworten zu dem ausgewählten Fragebogen können über die LeadLog-App per Dropdown ausgewählt oder frei eingegeben werden. Sind E-Mail-Vorlagen vorab im Fragebogen hinterlegt, kann der Nutzer dem Besucher direkt eine E-Mail zukommen lassen. Voraussetzung ist eine bestehende Online-Verbindung.
  5. Zusätzlich können über die LeadLog-App weitere Informationen dem gescannten Datensatz hinzugefügt werden wie bspw. Visitenkarten oder wichtige Dokumente. Hierzu muss das jeweilige Dokument einfach mit der Kamera des Scanners fotografiert werden. Zudem können OCR-Codes ausgelesen und dem Datensatz zugeordnet werden.

V. Vergütung

Die Lizenzkosten pro Nutzer betragen für eine Veranstaltung bei

1 Nutzer           149,00 €    zzgl. MwSt.
2 Nutzer           139,00 €    zzgl. MwSt.
3–5 Nutzer       119,00 €    zzgl. MwSt.
6–9 Nutzer         99,00 €    zzgl. MwSt.
ab 10 Nutzer      89,00 €    zzgl. MwSt.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um reine Lizenzkosten handelt. Scanner müssen bei Bedarf separat bestellt werden (Siehe Ziffer I Nr. 1).

VI. Pflichten Nutzer/Gewährleistung/Haftung

  1. Mit der LeadLog-App ist das Scannen außerhalb des Messestandes zulässig. Es gelten folgende Einschränkungen:
    • Das Scannen darf nur durch qualifizierte Mitarbeiter der Aussteller – bspw. Maklerbetreuer, Mitarbeiter Fachabteilungen – erfolgen (keine Hostessen)

    und

    • Das Scannen an Ein- und Ausgängen (Messehallen, Workshop-/Kongressräume, Catering-Flächen, Speaker’s Corner) und in den Workshop-/Kongressräumen sowie in der Speaker’s Corner ist nicht zulässig.

    Bei einem Verstoß gegen die vorgenannten Einschränkungen wird die LeadLog-App gesperrt. Die bbg behält sich das Recht einer Schadenersatzforderung vor.

  2. Die Scans basieren auf Daten, die von den Besuchern dem Veranstalter angegeben wurden und ggf. vom Nutzer aktualisiert oder ergänzt wurden. Die bbg übernimmt keinerlei Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Scans und der Ergebnisse der Fragebögen (Eintragungen, Dropdown-Auswahl und evtl. hochgeladene Dokumente).
  3. Ein technischer Defekt oder sonstige Mängel an der LeadLog-App hat der Nutzer unverzüglich der bbg anzuzeigen.
  4. Ein technischer Defekt der LeadLog-App und ein damit verbundener Datenverlust sind nicht auszuschließen. In diesem Fall ist der Administrator berechtigt, die Vergütung für die Dauer, in der ihm keine funktionsfähige LeadLog-App zur Verfügung steht, zeitanteilig zu kürzen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere wegen eines Datenverlustes, kann der Nutzer nur unter den Beschränkungen gemäß nachfolgender Nummer 5 geltend machen.
  5. Eine Haftung von bbg – gleich aus welchem Grund – setzt voraus, dass bbg ein Verschulden in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle von leichter Fahrlässigkeit haftet bbg nur dann, wenn es sich um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt oder wenn ein Verstoß gegen Kardinalpflichten vorliegt.

VII. Datenschutz

Regelungen zum Datenschutz und zu den Nutzungsmöglichkeiten der Scans finden Sie in den Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Besucher unserer Veranstaltungen, abrufbar unter www.die-leitmesse.de/regelwerke.